verbundene Versicherung

verbundene Versicherung
kombinierte Versicherung; Versicherung, die aufgrund eines Versicherungsantrags und unter Anwendung einheitlicher Versicherungsbedingungen ( Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)) eine Mehrzahl von verschiedenen, ursprünglich selbstständigen Einzelversicherungen zusammenfasst. Ausfertigung nur eines Versicherungsscheins; rechtlich handelt es sich um einen Versicherungsvertrag.
- Beispiele: Verbundene Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm; verbundene Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser.
- Anders:  Gebündelte Versicherung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • verbundene Wohngebäudeversicherung — verbundene Wohngebäudeversicherung,   eine Sonderform der Gebäudeversicherung, die die Gefahren der Versicherungszweige Feuer , Sturm sowie Leitungswasserversicherung zusammenfasst und zum Teil durch die Versicherung gegen Hausschwamm und… …   Universal-Lexikon

  • Versicherung auf verbundene Leben — ⇡ verbundene Lebensversicherung …   Lexikon der Economics

  • kombinierte Versicherung — ⇡ verbundene Versicherung …   Lexikon der Economics

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  • Hausratversicherung — genauer: verbundene Hausratsversicherung. I. Begriff/Bedingungen:1. Als verbundene Versicherung fasst die H. die Gefahren mehrerer Versicherungszweige zu einer rechtlichen Einheit (einem Vertrag) zusammen, und zwar die Gefahren der ⇡… …   Lexikon der Economics

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